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Langjähriger Partner

der Berliner Wirtschaft

Mittelständische Unternehmen der Berliner Wirtschaft können seit über 50 Jahren auf die Unterstützung unserer Bürgschaftsbank - einer Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft - zurückgreifen.

"Kein Kredit muss an fehlenden Sicherheiten scheitern" war das bestimmende Motiv der Gründungsväter 1957. Dazu gehörten Groß- und Einzelhändler aus Berlin, die über ihre Verbände zusammen mit der IHK, der Berliner Volksbank eGmbH, der Genossenschafts-Grundkreditbank eGmbH, der Genossenschaftsbank Wilmersdorf eGmbH und der Genossenschaftsbank Schöneberg-Friedenau eGmbH eine Selbsthilfeeinrichtung mit dem Namen Kreditgarantiegemeinschaft für den Handel in Berlin GmbH gründeten. Sie installierten mit der Bürgschaft ein Instrument, das jedem kleinen und mittleren Unternehmen seitdem ermöglicht, auch dann die gewünschte Finanzierung zu erhalten, wenn die eigenen, bankmäßig zu bewertenden Sicherheiten für eine Kreditaufnahme nicht ausreichen. Da die Kreditgarantiegemeinschaft (KGG), seit 1990 umfirmiert in BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH, von Anfang an nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet war, wird sie zu Recht als Non-Profit-Bank bezeichnet, die sich für die Förderung des Mittelstandes in Berlin einsetzt.

Noch bis 1984 war diese Förderung auf den Handel beschränkt. In weniger als zehn Jahren erfolgte dann jedoch ein grundlegender Umbau des Bürgschafts-"Geschäftes", der nicht zuletzt durch den Fall der Mauer entscheidend beeinflusst wurde: 1984 konnte der industrielle Mittelstand in die Bürgschaftsvergabe einbezogen werden, 1987 folgte die Dienstleistungsbranche. 1989 wurde der verbürgungsfähige Kreditbetrag von TEUR 153 auf TEUR 256 angehoben, ein Jahr später wurde das Geschäftsgebiet auf Gesamt-Berlin ausgedehnt.

Der entscheidende Schritt zur verbesserten Mittelstandsförderung wurde schließlich 1991 mit der völligen Neustrukturierung des Bürgschaftssystems vollzogen: Eine beträchtliche Kapitalerhöhung machte den Weg frei für die Einführung des bereits in den alten Bundesländern bewährten Rückbürgschaftssystems. Gleichzeitig übernahm die BBB vom Garantieverband des Berliner Handwerks eG die Handwerksförderung und hob die Obergrenze für Bürgschaften auf TEUR 500, später auf TEUR 750 an. Seit 1.1.2003 liegt die Obergrenze bei TEUR 1.000. Mit der Einbeziehung der freien Berufe und der Vergabe von Garantien für stille Beteiligungen konnte 1992 die Neuausrichtung der BBB als modernes und effizientes Förderinstrument der Berliner Wirtschaft abgerundet werden.





Langjähriger Partner

Kein Kredit muss an fehlenden Sicherheiten scheitern















Non-Profit-Bank für
die Förderung des
Mittelstandes in Berlin













Einbeziehung freier Berufe und Vergabe
von Garantien für stille Beteiligungen